Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Willenserklärungen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen im Zusammenhang mit dem Abschluss und dem Vollzug von Liefer- und Leistungsverträgen zwischen der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG und ihren Kunden.
  2. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden durch ausdrückliche Vereinbarung oder – wenn eine ausdrückliche Vereinbarung wegen der Art des Vertragsabschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich und der Kunde mit ihrer Geltung einverstanden ist – durch Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages zum Vertragsbestandteil erhoben. Ist ein Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, so gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsvorgänge, ohne dass es einer erneuten Einbeziehungsvereinbarung bedarf.

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG

Maybachstr. 15
63456 Hanau
HRA 92829
USt.-IdNr.: DE

Persönlich haftender Gesellschafter:
LEBERT Verwaltungs GmbH
Inhaber: Dipl.Inf. Hans Jörg Lebert

Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00h bis 18:00h unter der Telefonnummer +49 6181 96942-0 sowie per E-Mail unter info@efai.info.

  1. Alle öffentlich abgegebenen oder öffentlich zugänglichen Angebote der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich. An individuelle Angebote gegenüber einzelnen Kunden hält sich die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG 10 Tage ab Erstellung derselben gebunden.
  2. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

WiderrufsrechtVerbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung:

Sie können, soweit Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen, soweit diese Belehrung Ihnen erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wurde, innerhalb eines Monats, ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nicht bevor die gesetzlichen Informationspflichten Ihnen in Textform mitgeteilt wurden; bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage des Einganges bei Ihnen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist nach Ihrer Wahl zu richten an:
LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG
Maybachstr. 15
63456 Hanau

E-Mail: info@efai.info
Fax: +49 6181 96942-19

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Grundsätzlich kann eine Rückabwicklung nur bei Ware in der Originalverpackung mit vollständigem Zubehör stattfinden. Alle gelieferten Gegenstände müssen zurückgegeben werden. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Bestellwert zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Besondere Hinweise:

Das Widerrufs- / oder Rückgaberecht ist ausgeschlossen

  • wenn bei Dienstleistungen wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung von Ihnen vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder Sie diese selbst veranlasst haben.
  • bei Lieferung von Waren, die aufgrund Ihrer Spezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.
  • bei Lieferungen von Audio oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.

Ende der Widerrufsbelehrung

  1. Alle vereinbarten Preise sind Festpreise. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise zuzüglich der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich der Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand.
  2. Besondere über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende zusätzliche Arbeiten (z. B. Inbetriebnahmearbeiten vor Ort, Installation von Software) werden zusätzlich berechnet und sind spätestens bei Beendigung der Arbeiten zu zahlen.
  3. Die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei Lieferungen, die vertragsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen, zwischenzeitliche Kostensteigerungen (insbesondere Preissteigerungen bei Vorlieferanten und Versendern) durch entsprechende Preiserhöhungen an die betroffenen Kunden weiterzugeben. Übersteigt eine solche Preiserhöhung 5% des ursprünglich vereinbarten Preises, so kann der Kunde binnen einer Woche ab Mitteilung von dem Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen.
  4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung nach Wahl der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG gegen Vorkasse, Nachnahme, Rechnung, Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Bei Abholung durch den Kunden erfolgt die Zahlung Zug um Zug gegen Auslieferung der Ware. Sofern eine spätere Zahlung ausdrücklich vereinbart wurde, ist diese ohne weitere Zahlungsaufforderung binnen zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig.
  5. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine anderweitige Bestimmung trifft, sind Zahlungen des Kunden unbeschadet des § 367 BGB zunächst auf die früher entstandenen und danach auf die später entstandenen Forderungen der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG anzurechnen.
  6. Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung ist die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% (bei Unternehmern: 8%) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Verzugseintritt zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
  7. Ein Recht zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung durch den Kunden gegenüber Forderungen der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG besteht nur, soweit die Forderungen des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  8. Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden Ihnen vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt. Sie finden eine Übersicht auf der Seite Versand.
  1. Die Lieferzeit beträgt im Regelfall 3 Werktage. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.
  2. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig. Soweit sich Teillieferungen und -leistungen auf eine vertraglich gesondert bezeichnete Position beziehen, gelten sie als selbständige Lieferung bzw. Leistung.
  3. Sofern keine abweichenden Lieferfristen schriftlich vereinbart sind, erfolgt die Lieferung durch die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss, bei vereinbarter Vorkasse binnen 30 Tagen nach Zahlungseingang. Falls die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG diese Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG eine angemessene Nachlieferfrist, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf, zu setzen. Liefert die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG wird in diesem Fall alle bereits erhaltenen Zahlungen erstatten; weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG sind mit Ausnahme von Ansprüchen wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen.
  4. Die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG wird von ihrer Lieferverpflichtung frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat, eine Selbstbelieferung ohne eigenes Verschulden nachhaltig unmöglich wird oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Über die genannten Umstände wird die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG den Kunden unverzüglich informieren und etwa schon erhaltene Zahlungen unverzüglich erstatten; weitergehende Ansprüche des Kunden gegen die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG sind ausgeschlossen.
  1. Bis zur Auslieferung an den Kunden ist die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG allein berechtigt, unter mehreren gleichartigen und gleichwertigen Gegenständen den/die vertraglich geschuldete(n) Gegenstand/Gegenstände einseitig zu bestimmen.
  2. Hat der Kunde einen bestimmten Gegenstand bestellt oder hat die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG nach Ziff. 4.1 von ihrem Bestimmungsrecht Gebrauch gemacht, so kann die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG anstelle des geschuldeten Gegenstandes einen anderen gleichartigen und gleichwertigen Gegenstand liefern, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG für den Kunden zumutbar ist.
  3. Gebrauchte Gegenstände gelten als gleichartig und gleichwertig, sofern sie – unabhängig vom äußeren Erscheinungsbild – vom selben Hersteller stammen und die vertraglich vereinbarten technischen Anforderungen erfüllen.
  1. Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG. Eine Weiterveräußerung, eine Verpfändung oder eine Sicherungsübereignung dieser Gegenstände bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG.
  2. Abweichend von Ziff. 9.1 bleibt der Kunde berechtigt, die gelieferten Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus einer solchen Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits hiermit an die dies annehmende LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG sicherungshalber abgetreten.
  3. Im Pfändungsfall hat der Kunde die Pflicht, die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG von der Pfändung sofort zu benachrichtigen, damit diese gegen die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände intervenieren kann. Die Kosten einer solchen Intervention trägt der Kunde.
  4. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
  5. Die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG ist berechtigt, ihr Eigentumsrecht, ihre Kaufpreis- und Werklohnforderungen sowie die gemäß Ziff. 9.2 sicherungshalber vorausabgetretenen Forderungen an Dritte abzutreten.
  6. Der Kunde hat sämtliche unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Für den Versicherungsfall tritt er seine Ansprüche gegen den leistungspflichtigen Versicherer bereits hiermit an die dies annehmende LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG ab.
  1. Die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG leistet Gewähr für die verkauften Gegenstände ausschließlich gemäß den nachstehenden Bestimmungen.
  2. Gewährleistung für neue Gegenstände
    1. Soweit der Mangel nicht den Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs betrifft, steht dem Kunden beim Kauf neuer Gegenstände grundsätzlich zunächst nur ein Nacherfüllungsanspruch zu. Die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG kann diesen Anspruch hinsichtlich der Art der Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erfüllen. Der Kunde hat der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG dabei zur Nacherfüllung eine angemessene Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird diese durch die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG verweigert, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die zum Zwecke der Mangelbeseitigung ersetzten Teile oder ausgetauschten Waren sind der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG in diesem Fall zurückzuliefern; für gezogene Nutzungen hat der Kunde überdies Wertersatz zu leisten.
    2. Im Falle der Nachbesserung ist der Kunde verpflichtet, den beanstandeten Gegenstand zur Nachbesserung an Ort und Stelle bereitzuhalten. Ist dort eine Nachbesserung nicht möglich und daher ein Transport zur LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG oder zum Hersteller der Sache notwendig, ist der Kunde verpflichtet, die Sachen der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG oder dem von dieser benannten Versender zur Abholung zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt im Falle einer Ersatzlieferung.
    3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung des Gegenstands beim Kunden und beträgt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr. Für den Fall, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
  3. Gewährleistung für gebrauchte Gegenstände
    1. Bei vereinbarungsgemäßer Lieferung gebrauchter Gegenstände sind Gewährleistungsansprüche für Mängel der Kaufsache sowie Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn, die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG hat den Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Gebrauchte Gegenstände in diesem Sinne sind auch Gegenstände, die von der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG überarbeitet und erneuert wurden.
    2. Soweit eine Gewährleistung ausdrücklich vereinbart wurde oder nach Ziff. 8.3.1 zu leisten ist, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Wochen ab Auslieferung beim Kunden. Für den Fall, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von Satz 1 stets ein Jahr.
  4. Gemeinsame Bestimmungen für neue und gebrauchte Gegenstände
    1. Offensichtliche Mängel sind unbeschadet der Obliegenheiten gemäß Ziff. 8.4.2 spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung gegenüber der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG schriftlich anzuzeigen. Äußerlich erkennbare Schäden der Transportverpackung müssen auf den Empfangsdokumenten des Versenders vermerkt und der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG binnen 48 Stunden ab Entdeckung angezeigt werden. Kommt der Kunde diesen Obliegenheiten nicht nach, bestehen insoweit keine Gewährleistungsansprüche.
    2. Eine gesetzlich weitergehende Untersuchungs- und Rügepflicht nach §§ 377 f. HGB bleibt unberührt. Soweit der Kunde von diesen Vorschriften persönlich betroffen ist, hat die Mängelrüge spätestens 48 Stunden nach Entdeckung des Mangels unter konkreter Beschreibung desselben zu erfolgen.
    3. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die nach Lieferung beim Kunden durch übermäßige Abnutzung, Feuchtigkeit, übermäßige Raumheizung, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse, unzureichende Wartung oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Als unsachgemäße Behandlung ist dabei insbesondere ein Eingriff in Hardware und/oder Software durch den Kunden selbst oder durch Personen anzusehen, die von der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG hierzu nicht ausdrücklich autorisiert wurden. Die Gewährleistung ist weiterhin ausgeschlossen für solche Mängel, die durch die Verwendung ungeeigneten Zubehörs verursacht werden, es sei denn, die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG hat diese Einwirkungen zu vertreten. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile oder Folgeschäden jeglicher Art. Die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG übernimmt ebenfalls weder hardwareseitig noch softwareseitig eine Gewährleistung für Kompatibilitätsprobleme seitens anderer Hersteller als derjenigen der gelieferten Gegenstände.

Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung und der Verschlechterung des gekauften Gegenstands geht mit der Aufgabe des verkauften Gegenstands beim Versender auf den Kunden über.

  1. Verweigert der Kunde die Abnahme des bestellten Gegenstands oder erklärt er vor Lieferung ausdrücklich, nicht abnehmen zu wollen, so ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
  2. Als Schadenersatz kann die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG 20 % des vereinbarten Preises ohne Abzug verlangen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringer Höhe entstanden ist. Im Übrigen bleibt der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG, wie etwa bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens vorbehalten.
  3. Gerät der Kunde mit der Abnahme des bestellten Gegenstands in Verzug oder nimmt er nicht spätestens 30 Tage nach dem vereinbarten Liefertermin ab, so kann die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG 0,5 % pro Monat – mindestens jedoch EURO 40 – maximal aber 15 % vom vereinbarten Preis für die Einlagerung der Ware berechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, im Einzelfall nachzuweisen, dass Einlagerungskosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind.
  1. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, mangelhafter Leistung, sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Satz 1 gilt nicht:
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen,
    2. für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie
    3. für alle Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG, einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder einen ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. In den Fällen einer Schadensersatzpflicht der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen bzw. beschränkt wurde, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Verlangt der Kunde anstelle von Schadensersatz statt der Leistung von der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG Ersatz der Aufwendungen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Lieferung oder Leistung gemacht hat (§ 284 BGB) sind diese Aufwendungen der Höhe nach auf solche Aufwendungen begrenzt, die ein vernünftiger Dritter gemacht hätte.
  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen ist Hanau.
  2. Unabhängig vom Sitz bzw. Wohnsitz und von der Staatsangehörigkeit des Kunden wird die ausschließliche Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so wird für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag Hanau als Gerichtsstand vereinbart.

Die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten, wie z.B. Name, Anschrift oder Telekommunikationsdaten, lediglich zum Zwecke der Abwicklung einer Bestellung oder für sonstige vertragliche Beziehungen zum Kunden.

Für alle dem Kunden im Zusammenhang mit der Erteilung oder Abwicklung eines Auftrags überlassenen Unterlagen, insbesondere von der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG selbst erstellte Zeichnungen und Softwareprogramme, verbleibt das Urheberrecht bei der LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG. Dem Kunden wird insoweit mit Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags nur ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt.

Zusätzliche, ergänzende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich abgeändert werden.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen inhaltlich widersprechen oder diese ergänzen, werden insoweit nur Vertragsbestandteil, als die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG hierzu ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt hat.
  2. Kommt es aufgrund kollidierender Geschäftsbedingungen (zur) ergänzenden Anwendung dispositiver Gesetzesvorschriften, so bleibt der Eigentumsvorbehalt nach Ziff. 9.1 hiervon unberührt.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Übrigen wirksam. Der Kunde und die LEBERT Software Engineering GmbH & Co. KG verpflichten sich, die entsprechende Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entsprechen.